Wartung/Reinigung & Wiederholungsprüfung nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4)
und DGUV Vorschrift 3 ehemals (BGV A3)
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) fordert die
sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißanlage.
Eine Prüfung entsprechend der Verwendung und nach jeder Instandsetzung
Ihrer Schweißanlage muss sein!
Wer dieses Gesetz umgeht oder nicht einhält, muss mit Strafe rechnen.
So steht es in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) geschrieben.
Denn nur die fachgerechte Prüfung mit einem computergesteuertem Prüfgerät
gibt Ihnen als Betreiber einer Schweißanlage rechtliche Rückendeckung. Laut Herstellerempfehlung
ist unbedingt die E-VDE 0544-4 anzuwenden.
Eine Prüfung nach VDE 0702 ist ungeeignet. Denn sie ist nur für elektrische Verbraucher gültig,
nicht aber für Stromquellen ( Schweißgeräte sind Stromquellen).
Konkret: Eine Prüfung nach E-VDE 0701/0702 ist vergeudetes Geld!
Tritt bei der Überprüfung ein Schaden der Maschine auf, erstellen wir gerne auf Wunsch ein unverbindliches Angebot. Für die Zeit der Reparatur können wir ihnen gerne eine Ersatzanlage zur Verfügung stellen, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Nach der Freigabe des Kostenvoranschlags wird die Reparatur zeitnah vorgenommen.
ab 29,95€/Maschine (Mengenrabatte möglich)