Kühlfüssigkeit HKF 15.2-POF „green line“ - CO2 neutral
Artikelnr.: 131192
10 kg Karton
Produktkennzeichnung
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
Your Europe: gesetzliche Gewährleistungsrechte · Offiziellen Hinweis herunterladen (PDF)
10 kg Karton
Eigenschaften HKF 15.2 – POF "green line"
- Kälteschutz -15° Celsius
- pH-Wert ca. 7,7
- Leitwert < 25 µS/cm
- Hoher Korrosionsschutz
- KEIN Flammpunkt
- Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU: Nach REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; 2015/830 und 2020/878
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
- nicht gesundheitsschädlich
- nicht ätzend
- kein Gefahrengut
- nicht entzündlich
- erfüllt weltweit alle Transportvorschriften
- KEINE KENNZEICHNUNGSPFLICHT
- aus nachwachsenden Rohstoffen
- CO² neutrale Herstellung